Impfen, ohne Termin beim Arzt.

Acht Impfungen direkt in der Apotheke, für gesunde Erwachsene ab 16. Ohne Überweisung, ohne Wartezimmer.

Dauer
15 bis 20 Minuten
Termin
empfohlen, nicht nötig
Mitbringen
Impfbüchlein
Voraussetzung
ab 16 Jahren
Vorbereitetes Impfmaterial auf dem Tisch im Beratungsraum, daneben der Entsorgungsbehälter
Impfmaterial

Impfung Apotheke Cham – Grippe, FSME & Hepatitis

Drei Anlässe, drei Zeitpunkte

Was am häufigsten gefragt wird

Ohne Termin beim Arzt, in einem separaten Raum. Bringen Sie Ihr Impfbüchlein mit, auch wenn Sie nur wegen einer Sache kommen.

  • Mitte Oktober bis Ende November

    Grippe

    Jährlich, weil sich die zirkulierenden Virusstämme ändern. Besonders empfohlen ab 65 Jahren und für alle mit Kontakt zu Risikopersonen. Bei chronischer Erkrankung oder in der Schwangerschaft ist sie ebenfalls empfohlen – dann aber bei der Ärztin, nicht bei uns.

    Wiederholungjedes Jahr

  • Ganzjährig, ab 16 Jahren

    FSME (Zecken)

    Der Kanton Zug ist FSME-Risikogebiet, wie praktisch die gesamte Schweiz ausser dem Tessin. Die Grundimmunisierung läuft über drei Dosen in einem Jahr. Kinder unter 16 impft die Kinderärztin. Mehr im Ratgeber Zecken und FSME.

    Wiederholungalle zehn Jahre

  • Vier bis sechs Wochen vor Abflug

    Hepatitis A und B

    Die zwei Reiseimpfungen, die wir selbst geben dürfen. Beide brauchen mehrere Dosen über Wochen, deshalb der frühe Zeitpunkt. Für Gelbfieber, Typhus oder Tollwut sind wir nicht zuständig, dafür brauchen Sie eine reisemedizinische Sprechstunde. Welche das für Ihr Ziel ist, sagen wir Ihnen.

    VorbereitungReiseziel mitbringen

Warum in der Apotheke

Impfen in der Apotheke ist in der Schweiz seit einigen Jahren möglich, und es hat sich aus einem einfachen Grund durchgesetzt: Sie brauchen keinen Arzttermin und warten nicht drei Wochen. Sie kommen vorbei, wir nehmen uns zwanzig Minuten, und Sie sind wieder draussen.

Wir impfen in einem separaten Raum, nicht zwischen Regal und Kasse. Das gilt für die Grippeimpfung genauso wie für die FSME-Impfung gegen Zecken. Vorher besprechen wir, was Sie schon haben und was fehlt, danach warten Sie kurz bei uns, wie es sich gehört.

Was wir impfen dürfen, und was nicht

Apotheken dürfen in der Schweiz ohne ärztliche Verordnung impfen, aber nicht alles und nicht jeden. Die Regel ist überall dieselbe: gesunde Personen ab 16 Jahren. Innerhalb dieser Grenze umfasst die Liste in Zug diese acht Impfungen.

  • Grippe (saisonal)
  • Covid-19
  • FSME (Zeckenenzephalitis)
  • Starrkrampf und Diphtherie, meist als Kombination
  • Keuchhusten, in derselben Kombination
  • Kinderlähmung
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B

Nicht bei uns: alles für Kinder und Jugendliche unter 16, alles bei bestehender Schwangerschaft oder relevanter Vorerkrankung, und die klassischen Fernreise-Impfungen wie Gelbfieber, Typhus, Japanische Enzephalitis oder Tollwut. Das ist keine Zurückhaltung, sondern die geltende Regelung. Wenn Sie zu uns kommen und eine dieser Impfungen brauchen, sagen wir Ihnen, wohin.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie in die Gruppe fallen: kommen Sie vorbei. Die Abklärung dauert zwei Minuten und kostet nichts.

Zum Nachlesen: warum der Kanton Zug bei Zecken und FSME als Risikogebiet gilt, woran Sie Erkältung und Grippe auseinanderhalten, und was vier bis sechs Wochen vor Abflug in die Reiseapotheke gehört.

Impfbüchlein mitbringen, auch wenn Sie nur wegen einer Sache kommen

Der häufigste Fund bei uns sind nicht fehlende Grippeimpfungen, sondern abgelaufene Auffrischungen bei Tetanus, Diphtherie und FSME – die Zeckenimpfung läuft nach zehn Jahren aus, und das merkt niemand von selbst. Wenn Sie Ihr Büchlein dabeihaben, schauen wir in zwei Minuten mit, was sonst noch ansteht. Das kostet nichts und erspart einen zweiten Weg.

Wenn Sie kein Impfbüchlein mehr finden: Kommen Sie trotzdem. Wir rekonstruieren, was rekonstruierbar ist, und legen ein neues an.

Für Betriebe

Wenn Sie für ein ganzes Team planen statt für sich selbst, kommen wir zu Ihnen: eine Grippeimpf-Aktion im Betrieb braucht einen Raum, einen Termin und rund fünfzehn Minuten pro Person. Die Planung dafür beginnt sinnvollerweise im September.

Impfliste belegenDie Verfügung der Gesundheitsdirektion Zug „Impfen in Apotheken" von 2021 nennt fünf Gruppen: Grippe, FSME, Hepatitis A und B, die Kombination Diphtherie/Starrkrampf/Keuchhusten/Kinderlähmung sowie Covid-19. Genau das steht jetzt auf der Seite. Falls Sie inzwischen für mehr berechtigt sind – Masern-Mumps-Röteln, Windpocken, Pneumokokken werden häufig genannt – schicken Sie uns bitte die aktuelle Bewilligung, dann ergänzen wir. Umgekehrt gilt: eine Impfung anzubieten, für die keine Berechtigung vorliegt, ist der einzige Punkt auf dieser Website, den man nicht nachträglich korrigieren kann.

Impfempfehlungen gemäss Schweizerischem Impfplan des BAG. Impfberechtigung der Apotheken gemäss kantonaler Regelung Zug, Stand Juli 2026.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Brauche ich einen Termin?

Für geplante Impfungen ist ein Termin sinnvoll, damit wir uns Zeit nehmen können, besonders in der Grippesaison. Nötig ist er nicht.

Wie lange dauert das?

Der Pieks selbst dauert Sekunden. Mit Vorgespräch und der kurzen Nachbeobachtung rechnen Sie mit 15 bis 20 Minuten.

Zahlt die Krankenkasse?

Das hängt von der Impfung und Ihrer Situation ab. Die Grippeimpfung ist für Risikogruppen kassenpflichtig, die FSME-Impfung wird in Risikogebieten ab drei Jahren übernommen – impfen dürfen wir hier allerdings erst ab 16. Wir klären das vorher ab.

Kann ich mehrere Impfungen am selben Termin bekommen?

Häufig ja. Wir schauen es uns an und sagen Ihnen, was gemeinsam geht und was besser Abstand braucht.

Ich vertrage Impfungen schlecht. Kann ich trotzdem kommen?

Sagen Sie es uns vorher. Wir planen dann mehr Zeit ein und beobachten Sie länger nach.

Ich bin schwanger. Kann ich mich bei Ihnen impfen lassen?

Nein, und das ist keine Vorsicht von uns, sondern die Regelung. Apotheken dürfen nur gesunde Personen ohne besondere Umstände impfen. Gerade die Grippeimpfung ist in der Schwangerschaft ausdrücklich empfohlen – dafür ist Ihre Frauenärztin oder Hausärztin zuständig. Fragen zur Verträglichkeit beantworten wir Ihnen trotzdem gern, dafür brauchen Sie keinen Termin.

Können Sie auch mein Kind impfen?

Nein. Apotheken dürfen in der Schweiz nur gesunde Personen ab 16 Jahren impfen. Für Kinder und Jugendliche ist die Kinderärztin zuständig. Wir sagen Ihnen gern, welche Impfung in welchem Alter ansteht.

Kann ich mich impfen lassen, wenn ich erkältet bin?

Bei einem leichten Schnupfen ohne Fieber in der Regel ja. Bei Fieber verschieben wir.

Impfen ohne Wartezimmer

Impfung? Kommen Sie vorbei.

Ohne Arzttermin, meist in zwanzig Minuten erledigt. Für gesunde Personen ab 16 Jahren.